Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung

Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.

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Verordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptowährungen

Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.

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Falscher Ausweis der Umsatzsteuer?

Ein Unternehmer, der Leistungen ausschließlich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private erbringt, schuldet nicht den unrichtig ausgewiesenen USt-Betrag.

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Wichtiges zur Belegaufbewahrung

Aufgrund der stark fortschreitenden Digitalisierung stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Archivierung von Belegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht.

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Details zum Investitionsfreibetrag

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme der Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Er stellt eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn.

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Ausländische Vermieter: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022

2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen.

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Schwerpunkte der Überprüfung durch Finanzpolizei und Finanzamt

Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft gesetzt werden.

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Nicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig

Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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Neu: Verjährungsfrist und Zuständigkeitsgrenzen

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 sieht vor, dass die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen verlängert und der strafbestimmende Wertbetrag für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben wird.

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